Luca Manns

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öffentliches recht, private (re)tweets.

Bundesinnenminister Dobrindt war sich sicher: das BfV-Gutachten sei keine gute Grundlage für einen AfD-Verbotsantrag. Ein Staatsrechtler hat das geprüft und widerspricht: Im Gutachten gebe es zahlreiche Belege, die auch nach den höheren Verbotsverfahrens-Maßstäben »tendenziell einschlägig« seien:

AfD: Rechtsexperte sieht gute Grundlage für AfD-Verbotsverfahren - neue rechtswissenschaftliche Untersuchung

Reicht das Material des Verfassungsschutzes für ein AfD-Verbotsverfahren aus? Der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek zeigt in seiner Analyse, die dem SPIEGEL vorab vorliegt, dass es eine »wesentliche...

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