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📢Der Expertenrat für Klimafragen sucht eine*n Generalsekretär*in für die Leitung der Geschäftsstelle in Berlin. Es erwartet Sie ein hochmotiviertes Team und eine spannende Tätigkeit zwischen Wissenschaft und Politik.​ 🗓️Bewerbungsfrist 31.7.2025 🔗https://www.expertenrat-klima.de/ueber-uns/karriere/

Rechts oben in der Ecke das Logo des Expertenrats, zentriert in großen Buchstaben "Wir suchen eine*n Generalsekretär*in - Bewerben Sie sich bis 31.07.2025", unten abschließend ein Balken in verschiedenen Farben, die für die sieben Sektoren stehen.

Am Do, 15.5. veröffentlicht der Expertenrat seinen Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2024 und Projektionsdaten 2025. Die Prüfung ist Teil eines im Klimaschutzgesetz angelegten Steuerungsmechanismus, der sicherstellen soll, dass D auf Zielpfad bleibt oder andernfalls Maßnahmen ergriffen werden. (1/3)

Zeitlicher Ablauf der Prüfung durch den ERK: Bis zum 15. März veröffentlicht das Umweltbundesamt die Emissionsdaten und übermittelt diese an den ERK. Bis zum Ablauf des 15. März übermittelt das Umweltbundesamt die Projektionsdaten an den ERK. Anschließend hat der ERK zwei Monate bis zum 15. Mai Zeit, die Emissions- und Projektionsdaten zu prüfen. Dabei stellt der ERK die Über- oder Unterschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen (Zeitraum 2021 – 2030) fest. Im Fall der Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift laut Paragraph 8 KSG folgendes: Bis drei Monate nach Veröffentlichung des Prüfberichts des ERK legen die zuständigen Bundesministerien Maßnahmenvorschläge vor. Das betrifft insbesondere die Bundesministerien, in deren Zuständigkeitsbericht die Sektoren liegen, die zur Überschreitung beitragen. Anschließend prüft der ERK die Annahmen, die den Maßnahmen zugrunde liegen. Die Bundesregierung berät und beschließt schnellstmöglich, spätestens bis Ende des Kalenderjahres, Maßnahmen die die Zieleinhaltung sicherstellen.​