Ein AfD-Kandidat wurde nicht zur Landratswahl zugelassen. Dahinter steht die Grundlage demokratischer Prinzipien: Wer ein öffentliches Amt übernimmt, muss für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Diese Voraussetzung zu prüfen, schützt den Rechtsstaat.
AfD: Niedersachsens AfD-Vize nicht zu Landratswahl in Lüneburg zugelassen
Stephan Bothe wollte für die AfD Landrat in Lüneburg werden. Der Wahlausschuss stimmte dagegen. Es gibt Zweifel an seiner Verfassungstreue.
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