Florian Hasel

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legal advisor for asylum and migration law

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Judikatur eine Ungleichbehandlung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf unterschiedliche Regelungen bei der Familienzusammenführung als sachlich gerechtfertigt erachtet (VfGH 10.10.2018, E 4248-4251).