Der Forschungszugang nach Digital Services Act. Chancen und Herausforderungen für die (offene) Erforschung von großen Online-Plattformen
Im Februar 2024 wurde der europäische Digital Services Act (kurz DSA, deutsch: Gesetz über digitale Dienste) innerhalb der EU und damit auch in Deutschland vollständig anwendbar. Mit dem DSA legt die EU ein Regelwerk vor, um digitale Plattformen, Dienste und Produkte wirkungsvoller und einheitlicher zu regulieren. Der DSA richtet sich unter anderem an Akteure wie X, Meta, TikTok oder Google. In dem Gesetz sind etwa Regeln festgelegt, nach denen digitale Online-Plattformen Inhalte entfernen oder auch wieder freischalten müssen, sowie wie sie darüber mehr Transparenz verschaffen sollen. Zur Bemessung und Eindämmung von sogenannten systemischen Risiken hält der DSA Regelungen bereit, die dem Schutz Minderjähriger dienen oder die Transparenz von Werbung ermöglichen sollen, etwa in Bezug auf suchtförderndes Design oder illegale beziehungsweise gefährliche Inhalte. Auch enthält der DSA in Artikel 40 ein Recht auf Forschungszugang: Forschende haben seit Oktober 2025 die Möglichkeit, über eine Registrierung auf dem Data Access Portal Daten von sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen zu bekommen und zu analysieren (weitere Informationen dazu beispielsweise bei der Bundesnetzagentur).
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