Stefan Renger

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Steuerberater / Fachberater für Internationales Steuerrecht, der dem Finanzamt immer eine Idee voraus ist www.steuerkiller.com

Verkauft wird eine Steuerlücke, die es seit 2009 nicht mehr gibt. Das „Staatenlos-Setup“ (Perpetual Traveler + US-LLC) scheitert an zwei Normen: § 2 Abs. 1 AStG fingiert die inländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte, § 5 AStG rechnet die LLC-Einkünfte direkt zu. Belegte Analyse: staatenlos.com

Das Staatenlos-Modell im Rechtscheck – §§ 2, 5 AStG

Nirgendwo ansässig, nirgendwo steuerpflichtig? Seit dem JStG 2009: nein. Juristische Analyse mit Fachdossier (PDF).

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🇮🇪 Irland besteuert aktive Gewinne mit 12,5 %, Immobilienspekulation aber mit 33 %. 🇩🇪 Deutschland plant das Gegenteil: Steuer auf gewerbliche Einkünfte 25 %, für ausländische Immobilieninvestoren nur 10 %. Das macht die Steuerreform unnötig teuer, wie das Interview zeigt: www.faz.net/aktuell/wirt...

„Die Koalition verspielt den Befreiungsschlag“: Johanna Hey im Interview

Die Steuerrechtlerin Johanna Hey begründet im Gespräch mit der F.A.Z., warum eine Entlastung über die Körperschaftsteuer unnötig teuer ist, was man im Steuerrecht problemlos streichen kann und weshalb...

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🔪 Der Killer wurde ausgezeichnet – und zwar vom Handelsblatt als einer der „Besten Steuerberater 2026”. Gleich in zwei Kategorien: 🌍 Internationales Steuerrecht 👤 Private Clients

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