Jörn Brien

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Hier der widerliche Antrag der Merz Union zur "Verbess. der Sicherheit". Überwachung: - Vorratsdatenspeicherung, Online Durchsuchung, Quellen TKÜ - biometr. Gesichtserkennung in Echtzeit (Verbot im AI Act!) - KEINE Überwachungsgesamtrechnung, keine Kennzeichnungspflicht, weg mit Polizeibeauftragtem

6. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und
 Helfer - also auf diejenigen, die uns schützen -
 härter bestrafen: Der Gesetzentwurf der
 CDU/CSU-Fraktion zum
 Schutz
 von
 Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden
 (BT-Drs. 20/13217) ist deshalb umzusetzen.
 Die Sicherheitsbehörden müssen sich bei der
 Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgaben auf
 die Rückendeckung der gesamten Gesellschaft
 verlassen können. Der von der Ampel
 eingerichtete Polizeibeauftragte des Bundes,
 der sinnbildlich für das Misstrauen von SPD,
 Grünen und FDP gegenüber der Polizei steht,
 wird abgeschafft. Für Bundespolizisten wird
 keine Kennzeichnungspflicht und auch keine
 Pflicht zur Ausgabe von Kontrollquittungen
 eingeführt.Bedrohungsgesamtrechnung: Aufgrund der
 völlig falschen Zielrichtung das Vorhaben einer
 sogenannten
 Überwachungsgesamtrechnung
 umgehend aufzugeben und stattdessen eine
 Bedrohungsgesamtrechnung zu erstellen, um
 eine Übersicht des Bedarfs an Fähigkeiten und
 gesetzlichen
 Anpassungen
 für
 die
 Sicherheitsbehörden des Bundes abzuleiten;1. Datenschutz darf nicht Täterschutz sein: Der
 Schutz
 von
 Menschenleben
 und
 die
 Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen
 Vorrang vor
 Datenschutzinteressen des
 Einzelnen haben. Das gilt insbesondere bei
 schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch und
 Terrorismus.
 Deswegen
 wird
 eine
 Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt
 Port-Nummern zum Zwecke der Bekämpfung
 schwerer Kriminalität und zur Verhütung
 schwerer Bedrohungen
 der
 öffentlichen
 Sicherheit eingeführt - entsprechend unserem
 Gesetzentwurf
 zur Verbesserung
 der
 Verbrechensaufklärung
 Einführung
 einer
 Mindestspeicherung von IP-Adressen und
 Wiederherstellung
 der
 Funkzellenabfragemöglichkeit
 (BT-Drs.
 20/13366). Die Speicherdauer beträgt drei
 Monate.Ausweitung technischer Befugnisse: Die
 Befugnisse
 zur
 elektronischen
 Gesichtserkennung, auch zum Videoschutz in
 Echtzeit an besonders kriminalitätsbelasteten
 Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen, werden
 ausgeweitet. Überdies ist eine umfassende
 Befugnis zum Einsatz moderner Software zur
 Analyse großer Datenmengen, polizeilicher
 Datenbanken
 und
 sozialer
 Netzwerke
 einzuführen,
 und
 es
 sind
 wirksame
 und
 praktikable Kompetenzen
 zur
 Quellen-
 Telekommunikationsüberwachung und Online-
 Durchsuchung zu schaffen.