Fabian Michl

@fmichl.bsky.social

Öffentliches Recht | Recht der Politik | Verfassungsgeschichte | Universität Leipzig https://www.jura.uni-leipzig.de/michl

HU: leider kein Geld mehr Archäologie. Auch HU: Millionen für nicht funktionierende SAP Software ✅; Reisekostenstelle, die Belege für S-Bahn Fahrten einfordert ✅; "Self-Marketing" Kurse für Postdoc ✅

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Universität Osnabrück: Uni Osnabrück

Gemeinsam forschen und lehren in Verantwortung für eine lebenswerte Zukunft: Wir über uns Arbeiten an der Uni  #Fördern und sponsern &#12

uni-osnabrueck.de

Im Magazin der @jungeakademie.bsky.social durfte ich mich über Sinn und Unsinn der Mitwirkung von Wissenschaftler:innen an parlamentarischen Anhörungen auslassen. Wer glaubt, im Parlament #Wissenschaft betreiben zu können, irrt. Warum es sich trotzdem lohnt mitzumachen, könnt ihr hier nachlesen:

diejungeakademie.de

Die Junge Akademie@jungeakademie.bsky.social · 7mo ago

📣Das JAM #32 ist da! Das aktuelle Postermagazin widmet sich der gesellschaftlichen Rolle von #Wissenschaft und dem Spannungsfeld zwischen "wissen – handeln". U.a. mit @sklosterkamp.bsky.social, @nadinemengis.bsky.social und @fmichl.bsky.social Hier bestellen: www.diejungeakademie.de/de/publikati...

Illustration mit zwei Feldern. Die linke Tafel auf hellblauem Hintergrund zeigt eine vertikal geteilte Figur innerhalb eines weißen Kreises: die linke Hälfte trägt einen weißen Laborkittel und hält eine Flasche mit rosa Flüssigkeit, die rechte Hälfte trägt ein grünes Hemd und blaue Jeans und hält ein Megaphon; am Rand des Kreises steht "wissen" und "handeln". Das rechte Feld ist einfarbig rot mit weißem Text "JUNGE AKADEMIE MAGAZIN #32".

Eigentlich bemerkenswert an dieser Hitler-Imitation bei der AfD-Jugend ist ja, dass sich in der Diskussion ein Teilnehmer dagegen verwahrte, "Genosse" genannt zu werden. Er sei für den Redner immer noch "Kamerad". Dabei hatte der doch – historisch ganz konsequent – "Parteigenosse" gesagt.

Akademische*r Mitarbeiter*in gesucht, im Europarecht, bei mir an der Viadrina in Frankfurt Oder. Angebot: interdisziplinäre Rechtsforschung zu Zukunftsfragen der EU, Promotionsbetreuung, sehr nettes Team. Gut pendelbar. Pls share, recommend, get in touch, apply!

europa-uni.de

In der aktuellen Folge der @lagedernation.org wird der Koalitionsausschuss als "Kungelgremium" bezeichnet. Es ist genau diese Verächtlichmachung von Kompromissen und ihren Formaten, die die Axt an das Fundament der pluralistischen Demokratie legt. Hier wohl vorsatzlos, aber nicht minder schädlich.

Putz. Putz ist, was außer Schmuck und Geschmeide selbst zur Verzierung der Person getragen wird, und nicht selbst einen Theil eines Kleidungsstücks ausmacht. PrALR I 2 § 23.

Wenn man beim Beitrag für ein verwaltungsrechtliches Handbuch bei dem Kollegen hier angekommen ist und merkt, dass man sich verzettelt hat. Aber hey, schon innovativ, die Staatshaftung auf eine Analogie zur römischen Steuerpacht zu stützen: Haftungsbefreiung durch „Vorführung“ des Beamten.

Porträt: Myler von Ehrenbach. https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Nikolaus_Myler_von_Ehrenbach?wprov=sfti1#

"Das Gericht hat nicht bloß ein schon vorher fix und fertig geschaffenes [...] Recht zu finden und auszusprechen." – "Die generelle Rechtsnorm ist stets nur ein Rahmen, innerhalb dessen die individuelle Rechtsnorm zu erzeugen ist" (Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Aufl. 1960, S. 243/250).

Post nicht verfügbar.

Die Koalition will das #Wahlrecht wieder ändern. Dabei sollte sie auch eine neue Lösung erwägen: Die unionsinterne Kompensation. Wenn CDU/CSU der Preis zu hoch ist, könnten sie auch einfach an der Reform 2023 festhalten. Mehr dazu von Christoph Möllers und mir in der FAZ von heute: t1p.de/qzpag

Die Wahl der Union

CDU und CSU stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Die Wahlrechtsreform der Ampel zeigt sich verfassungskonform, birgt jedoch Konflikte um Wahlkreisvertretung.

faz.net

Einerseits den Verlust demokratischer Kompromissfähigkeit zu beklagen, andererseits aber Koalitionsparteien wegen ihrer - natürlich (!) nicht programmtreuen - Kompromisse mit Häme zu überziehen, ist auch eine Form höherer Bluesky-Dialektik. Und nein, mir gefallen die „Sozialreform“-Pläne auch nicht.

Der letzte CDU-OB von Dortmund war übrigens Herbert Scholtissek (1900-1979), von 1951-1967 Richter des Bundesverfassungsgerichts, Ko-Autor des Sondervotums zum Apothekenurteil mit besten Kontakten in die Apothekerszene und erster Kritiker der Drei-Stufen-Theorie (mehr dazu: t1p.de/hn2am; €).

Deine Stimme: Dr. H. Scholtissek Rechtsanwalt und Notar CDU
Abbildung:
Porträtfoto - Stimmkreuz
Plakatart:
Kandidaten-/Personenplakat mit Porträt
Objekt-Signatur:
10-009 : 183
Bestand:
Landtagswahlplakate Nordrhein-Westfalen (10-009)
GliederungBestand10-18:
Landtagswahlplakate Nordrhein-Westfalen (10-009) » Landtagswahl am 18.6.1950 » CDU » mit Porträtfoto
Lizenz:
KAS/ACDP 10-009 : 183 CC-BY-SA 3.0 DE

"Bürgerliches Recht und Grundgesetz" - ein Thema, das wir meist durch die Brille des Lüth-Urteils (1958) betrachten. Doch schon davor waren Privatrechtsfragen Verfassungsfragen ersten Ranges. Mehr dazu in meinem Beitrag in Jansen/Lohsse, 125 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch: t1p.de/9fva8 (open access)

Bürgerliches Recht und Grundgesetz
Fabian Michl

 I. Privatrechtsfragen in der Gründungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
 II. Vorkonstitutionelle Lage des bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . 41
1. Entindividualisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
2. Entkodifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
3. Repartikularisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
III. Bürgerliches Recht in der Verfassungsgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
1. Regelungsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
2. Tradition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
a) Individualismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
b) Kodifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
c) Rechtseinheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
3. Transformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
a) Gleichberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
b) Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
c) Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
 IV. Verfassungsverwirklichung im bürgerlichen Recht . . . . . . . . . . . . . . . 65
1. Rechtseinheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
2. Gleichberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
3. Persönlichkeitsorientierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
 V. Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

I. Privatrechtsfragen in der Gründungsphase
Die Entwicklung des bürgerlichen Rechts unter dem Grundgesetz ist ein be-
liebter Gegenstand der neueren Privatrechts- und Verfassungsgeschichte.