Was für ein hanebüchener Unsinn. Der ÖRR ist gemäß Medienstaatsvertrag verpflichtet ausgewogen und unparteiisch zu berichten. Und selbstverständlich ist Bebners Kommentar weder grundgesetzwidrig noch verstößt er gegen den Programmauftrag.
Ja, ein Kommentar ist ein Kommentar. Aber ein Kommentar im ÖRR, der zur „konsequenten Abkehr“ von der ohnehin extrem unzureichenden Klimaschutzpolitik aufruft, verstößt gegen den ör Programmauftrag, weil grundgesetzwidrig, und gefährdet Gesundheit & Leben der Menschen.