Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben und deren Schals und Trikots als "Trophäen" im Stadion präsentieren und verbrennen: Die "Starke Jugend" des FC Aue ist eine kriminelle Vereinigung, so der Bundesgerichtshof.
BGH: Fußball-Ultras können 'kriminelle Vereinigung' sein
Gegnerische Fans vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und verbrennen: Fußball-Ultras können kriminelle Vereinigungen sein, so der BGH.
lto.de