Arbeitgeber hatte natürlich nicht den Schneid heute am Gericht aufzutreten.
Neuer Fall: Auszubi im Gastrogewerbe wurde gezwungen 7 Tage die Woche zu arbeiten (auch an Tagen mit Berufsschule), keine der Ausbildungsinhalte wurde vermittelt, Trinkgeld einbehalten, vom Ausbildungsgehalt mehrere 100€ einbehalten und sämtliche Trinkgelder wurden einbehalten.