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Bei der ODEG gilt: Liegeräder, Tandems, Dreiräder sowie Fahrräder zum Lastentransport (Fahrräder mit Aufbauten für Lasten und/oder zum Transport von Kindern) sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen. „Fahrräder mit Aufbauten für Lasten und/oder zum Transport von Kindern“ Ah ja.