megafffauna

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🍟 born to yap

Naja egal so muss ich 2030 nichtmal drüber nachdenken, ob ich nach der 25.000€ teuren Psychotherapieausbildung (plus die Einkommensverluste durch 1,5 Jahre Praktikantinnenvertrag mit Master) noch für 10.000€ einen halben Kassensitz erwerben will.

Das Aktionsbündnis Psychotherapie hat eine schnelle Umfrage durchgeführt, an der 6.000 Psychotherapeut:innen teilgenommen haben. Sollten die Kürzungen eintreten, - erwägen 36% konkret die Schließung ihrer Praxis - sind 43% unentschlossen - sind nur 12% des Nachwuchses sicher, eine Praxis zu gründen

Btw hat es noch fast kein Medium geschafft, zwischen psychologischen Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen für Psychotherapie zu unterscheiden (letztere kriegen für die gleiche Leistung nämlich weiterhin mehr Geld - worin ein Teil des Problems liegt), aber ist ja eh alles egal.

Ich sprech fast jeden Tag mit Menschen, die zwischenmenschliche Gewalt in jeder Form erfahren haben oder aktuell noch erfahren und ich krieg die Realität nicht übereinander, dass das Geld nicht wert sein soll, dass da rumdiskutiert und kalkuliert wird, ob sich unsere Behandlung lohnt.

- Honorarkürzung für psychologische Psychotherapeut*innen - Wegfall des Honorarmindestsatzes - Streichung von Behandlungsplätzen pro Kassensitz - keine Finanzierung (= 0€) für die Ausbildung neuer psych. Psychotherapeut*innen (das alte System läuft 2032 aus, bald werden die letzten PiAs beginnen)

Ich habe soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es möge prüfen, ob ein nahezu neu geschriebenes Gesetz mit fast 300 Seiten Änderungen in solch einem Eilverfahren beschlossen werden darf. Es geht nicht um Kleinigkeiten: Schlechte Gesetze treffen Personal und Patienten.

SPIEGEL: Grünenabgeordneter Dahmen reicht Eilantrag gegen GKV-Gesetz ein
Eigentlich sollte der Bundestag vor der Sommerpause das Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge beschließen. Nun geht der Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen beim Bundesverfassungsgericht dagegen vor.

Bei jeder überregional bekannt werdenden Gewalttat geht in der 10. oder 12. Meldung unter, dass der männliche Täter sich bereits vorher einmal oder mehrmals bedrohlich, übergriffig oder gewalttätig verhalten hat, es gab also Präventionspotenzial, über das vor Rassismus etc pp nicht gesprochen wird.