Wegen auffälligen Verhaltens einer Amtsrichterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trage keinen Paranoia-Verdacht. Hintergründe des verrückten Falls v. @mkolter.bsky.social
BVerfG stoppt ärztliche Untersuchung einer Richterin endgültig
Wegen auffälligen Verhaltens sollte sich eine Richterin ärztlich untersuchen lassen. Doch ein Zuständigkeitsstreit begründe keinen Paranoia-Verdacht, so das BVerfG.
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