Unser Nichteröffnungsbeschluss wegen angeblicher krimineller Vereinigung ist nun frei zugänglich! Danke an die tollen Menschen von Frag den Staat. 🥰 Nun kann jeder nachlesen, warum das Landgericht Flensburg entschieden hat, dass unser Protest nicht nach § 129 StGB bestraft werden sollte.
Großer Erfolg: Nach unserem Eilantrag muss das Landgericht Flensburg einen Beschluss aus einem Strafverfahren gegen die „Letzte Generation“ veröffentlichen. Die Verantwortlichen am Gericht hatten das zuvor verweigert – aus Angst, sich nach § 353d strafbar zu machen. fragdenstaat.de/artikel/klag...