Ständige Rechtsprechung des BVerfG mind. seit dem 5. Rundfunkurteil: „In keinem Fall darf die [ÖRR-]Finanzierung beschränkt werden, um Einfluß auf die Art der Programmgestaltung oder gar auf den Inhalt einzelner Programme auszuüben und damit Gebote oder Verbote der Rundfunkfreiheit zu unterlaufen.“
An dem Tag, an dem Trump den Rauswurf Jimmy Kimmels erzwingt, fordert der CDU-Generalsekretär aus Wut über eine Personalentscheidung des NDR, dem ÖRR verfassungsrechtlich zustehende Gelder vorzuenthalten, bis er auf Linie ist? Wie wenig Gespür und Verfassungstreue kann man haben?