Die Angeklagte Susann Eminger hat gegen das milde Urteil im 2. NSU-Prozess (siehe verlinkter Thread) Revision eingelegt. Begründen muss Emingers Verteidigung die Revision erst nachdem das schriftliche Urteil vorliegt. Über die Revision entscheiden wird dann der Bundesgerichtshof.
Ein Schuldspruch, der wirkt wie ein Freispruch – Der 5. Strafsenat des OLG Dresden hat im 2. NSU-Prozess die Angeklagte Susann Eminger wegen aller vorgeworfenen Taten schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. 👇Thread