"Wäre er mal besser nicht mit dem Fahrrad gefahren!", argumentierte der Dienstherr. Das hat die Gerichte jetzt aber nicht so überzeugt, sie nahmen trotzdem einen Dienstunfall an. Von Bienen und Beamten:
OVG NRW: Bienenstich auf Arbeitsweg ist Dienstunfall
Wer auf dem Weg zur Dienststelle mit dem Fahrrad von einer Biene gestochen wird, hat einen Wegeunfall. Das entschied das OVG NRW.
lto.de